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   BVerwG, 11.03.1966 - VII P 8.65   

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https://dejure.org/1966,828
BVerwG, 11.03.1966 - VII P 8.65 (https://dejure.org/1966,828)
BVerwG, Entscheidung vom 11.03.1966 - VII P 8.65 (https://dejure.org/1966,828)
BVerwG, Entscheidung vom 11. März 1966 - VII P 8.65 (https://dejure.org/1966,828)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HessPersVG § 9 Abs. 3

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 23, 355
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 06.06.1991 - 6 P 8.89

    Probebeamten Wahlberechtigung - Wahlanfechtung - Antragsauslegung

    Wie nämlich das Bundesverwaltungsgericht weiterhin entschieden habe, stehe dem Dienstherrn bezüglich der Bestimmung einer Stammdienststelle ein Recht zu, diese auch mit personalvertretungsrechtlicher Wirkung festzulegen, soweit nicht bindende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstünden (BVerwG PersV 1966, 85 ).

    Zwar trifft es zu, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dem Dienstherrn das Recht zusteht, die Stammdienststelle auch mit personalvertretungsrechtlicher Wirkung durch verwaltungsorganisatorische Maßnahmen festzulegen, soweit nicht bindende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen (Beschluß vom 11. März 1966 - BVerwG 7 P 8.65 - PersV 1966, 85).

  • BVerwG, 19.05.1989 - 6 PB 25.88

    Rechtsmittel

    Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg, weil die mit ihr erhobene Rüge, die angegriffene Entscheidung weiche von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichtsvom 11. März 1966 - BVerwG 7 P 8.65 - (PersV 1966, 85) ab, nicht durchgreift.

    Mit diesen Ausführungen hat das Beschwerdegericht keinen Rechtssatz aufgestellt, der zu den tragenden rechtlichen Gründen des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. März 1966 (a.a.O.) in Widerspruch stehen würde.

    Die Rüge des Beteiligten, die angegriffene Entscheidung weiche auch insoweit von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. März 1966 (a.a.O.) ab, als unklar bleibe, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Festlegung der Stammbehörde durch langjährige Praxis mit schlichtem Schreiben abgeändert werden könne, ist ebenfalls nicht gerechtfertigt, weil das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung zu der Frage der Festlegung der Stammbehörde durch Verwaltungspraxis und der Möglichkeit einer Änderung dieser Praxis nicht Stellung genommen hat und nach dem Gegenstand jenes Verfahrens hierauf auch nicht eingehen mußte.

  • BVerwG, 11.09.2007 - 6 PB 9.07

    Beamte im Vorbereitungsdienst; Beschäftigte in entsprechender Berufsausbildung;

    Hier wollte der Gesetzgeber etwaigen Zweifeln darüber, ob und inwieweit in den verschiedenen Ausbildungsdienststellen eine Eingliederung stattfindet, von vornherein dadurch begegnen, dass er diejenige Dienststelle ("Stammbehörde") für maßgeblich erklärt hat, die für die Ausbildung die Gesamtverantwortung trägt und in Personalangelegenheiten des Auszubildenden zuständig ist (vgl. Beschlüsse vom 11. März 1966 BVerwG 7 P 8.65 BVerwG 23, 355 = Buchholz 238.35 § 9 PersVG Hessen Nr. 1 S. 1 ff., vom 20. November 1979 BVerwG 6 P 12.79 Buchholz 238.3 A § 13 BPersVG Nr. 1 S. 4 und vom 18. September 2003 a.a.O. S. 67 bzw. S. 3 f.; vgl. ferner VGH Kassel, Beschluss vom 17. Juni 1993 TK 175/93 juris Rn. 18).

    Bei dem von § 13 Abs. 3 BPersVG erfassten Personenkreis fehlt es wegen des häufigen Wechsels der Ausbildungsstationen an einer "echten" Eingliederung in eine der beteiligten Ausbildungsdienststellen (vgl. Beschluss vom 11. März 1966 a.a.O. S. 357 bzw. S. 2); bei der Eingliederung in die Stammbehörde nach § 13 Abs. 3 BPersVG handelt es sich um eine gesetzliche Fiktion zum Zwecke der Zuerkennung der Wahlberechtigung.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2007 - 62 PV 6.06

    Auslegung des Begriffs der "entsprechenden Berufsausbildung" im Sinne des BPersVG

    Es fehlt deshalb regelmäßig an einer echten Eingliederung in die Dienststelle, der der Beamte auf Widerruf im Zeitpunkt der Wahl zur theoretischen oder zur praktischen Ausbildung zugewiesen ist (vgl. auch: BVerwG, Beschluss v. 11. März 1966, BVerwGE 23, 355).
  • OVG Berlin, 31.08.1988 - PV Bln 4.88

    Mitwirkung der personalrechtlichen Vertretung bei der Versetzung von

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